Freilaufende Hunde gefährden Schafe – und die Deichsicherheit

Redakteur

(CIS-intern) – Im Bereich von Landesschutzdeichen müssen Hunde laut § 70 Landeswassergesetz an der Leine geführt werden. Da dies nach Ansicht einer Kollmarer Anwohnerinitiative an der Unterelbe immer weniger beachtet wird, hat sie hier mit Unterstützung des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) Schilder mit entsprechenden Hinweisen aufstellen […]