Wer sich während der Covid-19-Pandemie arbeitslos melden muss, kann die noch ausstehende, notwendige Identifikationsprüfung nun auch online vornehmen.
Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden und legitimieren muss, um Arbeitslosengeld zu beziehen. In der Zeit der Pandemie kann dies auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss allerdings nachgeholt werden. Dies ist nun auch per Handy oder Tablet über das Selfie-Ident-Verfahren möglich.
An diese, während der Krise gemachten positiven Erfahrungen, knüpft die Bundesagentur für Arbeit nun mit dem Selfie-Ident-Verfahren an. Auf diesem Weg erfolgt die notwendige Identifikation per Handy oder Tablet – ohne persönliches Erscheinen der Kunden in den Agenturen.
Alle Kundinnen und Kunden, die dieses Verfahren nutzen können, werden in diesen Tagen angeschrieben. „Das Schreiben enthält einen QR-Code, über den die Nutzer an unser Partnerunternehmen weitergeleitet werden“, erläutert Rump.
„Der Schutz der personenbezogenen Daten hat dabei höchste Priorität. In Zusammenarbeit mit unserem Partnerunternehmen Nect GmbH ist eine sichere Verarbeitung der persönlichen Daten gewährleistet,“ so Rump weiter.
Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Sollten sich betroffenen Kunden dagegen entscheiden, erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich auf herkömmlichen Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.
Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge:
erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.
Kundinnen und Kunden, die das Verfahren genutzt haben, bewerten das Angebot mit 4,6 von 5 Sternen, überwiegend mit sehr gut (Stand 03.07.2020).
Presse Arbeitsagentur