Lebensversicherung kündigen: Denken Sie an den ewigen Widerruf!

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Redakteur
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(CIS-intern) – Mehr und mehr Kunden möchten ihre laufende Lebensversicherung kündigen. Grund dafür sind in erster Linie die immer weiter steigenden Kosten, aber auch die in zahlreichen Versicherungen sinkende Zinsen. Bevor Sie Ihre Lebensversicherung aber tatsächlich kündigen, sollten Sie sich mit dem „ewigen Widerruf“ des Vertrags beschäftigen. Denn mit ihm holen Sie mitunter deutlich mehr Geld aus der Police heraus!

Lebensversicherung kündigen: Oft ein teures Unterfangen

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, beenden Sie den Vertrag mit dem Versicherer zu den vertraglich festgelegten Konditionen. Diese finden Sie im Versicherungsschein, also der eigentlichen Police. Dort gibt die Versicherungsgesellschaft in der Regel und insbesondere vor, welche Form und welche Frist Sie bei Ihrer Kündigung einhalten müssen. Auch die genaue Adresse für den Versand des Kündigungsschreibens ist genannt.

Kunden, die ihre Lebensversicherung wirksam kündigen, erhalten vom Versicherer anschließend den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Diesen berechnet das Versicherungsunternehmen nach gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben, insbesondere nach denen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Hier hat der Gesetzgeber die Formel für die konkrete Ermittlung des Auszahlungsbetrages festgehalten. Sie lautet, vereinfacht dargestellt:

Auszahlungsbetrag = Summ der eingezahlten Beiträge – Abschluss- und Verwaltungskosten + Überschüsse und Zinsen – Stornopauschale

Von den eingezahlten Beiträgen werden darüber hinaus sogenannte Risikoanteile abgezogen, sofern diese Bestandteil des Versicherungsvertrages sind. Ein Risikoanteil liegt zum Beispiel vor, wenn Ihre Lebensversicherung auch in Fällen der Berufsunfähigkeit oder des Todes eine Leistung vorsieht. Dieses Geld erhalten Sie nicht zurück, weil der Versicherer die vereinbarte Gegenleistung – Absicherung des entsprechenden Risikos – tatsächlich erbracht hat.

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen, kann der Versicherer außerdem eine sogenannte Stornopauschale (Kündigungsgebühr) vom Rückkaufswert abziehen. Diese Möglichkeit hat er allerdings nur, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung besteht. Die Gebühr darf außerdem nicht unverhältnismäßig hoch sein, weshalb viele Versicherungsgesellschaften mittlerweile auf den Abzug der Stornopauschale verzichten.

Private Lebensversicherung kündigen – riskieren Sie keine Verluste!

Kundinnen und Kunden, die ihre Lebensversicherung kündigen, machen hiermit in der Regel einen erheblichen Verlust. Grund dafür ist der Rückkaufswert, bei dessen Berechnung zahllose Kosten vom Vertragsvermögen abgezogen werden. Gerade die Abschluss- und Verwaltungsgebühren sind bei zahlreichen Versicherungen um ein Vielfaches höher als die erzielbare Rendite bis zum Wirksamwerden der Kündigung.

Hinzu kommt bei vielen Lebensversicherungen die Stornopauschale, die der Versicherer ebenfalls vom Vertragsvermögen abzieht. Durch diesen Abzug sinkt die zu erwartende Summe bei Kündigung der Lebensversicherung weiter.

Aus diesen Gründen machen viele Kunden mit der Kündigung ihrer Lebensversicherung erhebliche Verluste. Denn die Erträge der Police reichen schlichtweg nicht aus – vor allem, wenn Sie Ihre Lebensversicherung nur wenige Jahre nach Abschluss kündigen – um die enorm hohen Kosten zu decken. Lassen Sie daher mögliche Alternativen prüfen!

Lebensversicherung nicht kündigen – mit Widerruf viel Geld sparen!

Durch die hohen Abzüge und hieraus resultierende niedrige Auszahlung ist es in der Regel keine gute Idee, eine private Lebensversicherung zu kündigen. Denn zunächst sollten Sie verfügbare Alternativen und ihre Erfolgsaussichten genau unter die Lupe nehmen. Einer dieser Wege besteht im „ewigen Widerruf“ privater Lebens- und Rentenversicherungen. Denn dieser verspricht eine Auszahlung, die deutlich über dem Rückkaufswert bei Kündigung liegt.

Grund hierfür ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2014 (Az. IV ZR 76/11). Der BGH hat hier zugunsten eines Versicherungsnehmers entschieden, der seine Lebensversicherung viele Jahre nach Abschluss widerrufen wollte. Dabei stellte er den Grundsatz auf, dass eine unwirksame Widerrufsbelehrung dazu führt, dass die Widerrufsfrist weder beginnt noch endet – und Sie als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer dadurch ein „ewiges Widerrufsrecht“ haben.

Sie müssen Ihre Lebensversicherung also nicht kündigen, sondern können den Vertrag noch heute widerrufen. Betroffen sind in erster Linie Policen aus den Jahren 1994 bis 2007, aber auch solche aus Folgejahren. Der „ewige Widerruf“ hat konkret unter anderem folgende Vorteile:

  • Der Versicherer muss alle eingezahlten Beiträge wieder auszahlen. Einbehalten darf er maximal Risikoanteile, wenn ein BU-Schutz oder Vergleichbares vereinbart wurde

  • Sie haben Anspruch auf Auszahlung aller Überschüsse und Zinsen, gegebenenfalls erhalten Sie darüber hinaus Verzugszinsen. Denn durch den Widerruf wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst, der Versicherer hätte Ihre Beiträge also gar nicht erst einbehalten dürfen

  • Der Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten ist unzulässig. Auch eine Stornopauschale darf der Versicherer nicht vom Vertragsvermögen abziehen

Im Ergebnis erhalten Sie so schnell eine Auszahlung, die mehrere tausend oder gar zehntausend Euro über dem Rückkaufswert liegt. Alleine dieses Beispiel zeigt, warum es sich in der Praxis nur selten lohnt, eine Lebensversicherung zu kündigen!

Foto: Bild von Johann Renpening auf Pixabay