Gerechte Steuerverteilung – eine ständige Diskussion unter kritischen Gesichtspunkten

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Redakteur
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(Werbung) – Was ist gerecht? Gerechtigkeit ist ein sehr dehnbarer Begriff. Insbesondere wenn es um die Steuerlast der Deutschen geht, ist diese Diskussion nicht endend wollend. Schon seit Menschen Gedenken diskutieren Staatsführer über die Gerechtigkeit im Steuersystem. In der jüngsten Geschichte der Republik gab es mehrere Beispiele dafür, Schritte für ein gerechteres Steuersystem durchzuführen. Die Diskussion um die Reichen- oder Vermögenssteuern ist aber nur eine Seite der Medaille. Viel eher geht es um Punkte, die abseits der Vermögensverteilung liegen. Überhaupt kann die Frage nach einem gerechten Steuersystem aus sehr unterschiedlichen Gesichtspunkten geführt werden.

Foto: von Steve Buissinne auf Pixabay

Leistungsabhängiges Steueraufkommen versus Steuern für Jedermann

Sie kann aus Sicht der Leistungsträger gezogen werden oder auch Punkte wie etwa Ungerechtigkeit aufgrund politischen Ausschlusses gerechter machen. Die Diskussion führt auch dazu, dass man Menschen generell in ein Nicht-Leistungseinkommen einbezieht. Unter diesem Gesichtspunkt sind also Menschen ohne einen Beitrag zur Gesamtleistung eines Volkes ebenso als Leistungsträger anzuerkennen. Im Prinzip ist dieser Zugang gar nicht so falsch. Immerhin beruht das Steuersystem nicht nur auf der Einkommenssteuer. Es wird also nicht nur jeder Mensch in Deutschland Steuern bezahlen, die er aufgrund seines Einkommens an den Staat abliefert. Durch die Umsatzsteuer bezahlt jeder Deutsche auch hierzulande für jeden Erwerb Steuern. Wenn man bedenkt, dass der Normalsteuersatz in Deutschland bei 19 Prozent liegt, dann ist das gar nicht einmal so wenig. Dieser Steuersatz ist von jedem Menschen zu bezahlen, der in Deutschland Waren und Dienstleistungen konsumiert.

Steuern in Abhängigkeit der Höhe des Einkommens

In diese Gruppe fallen Menschen hinein, die zum Beispiel gar nicht in Deutschland ihren steuerlichen Wohnsitz innehaben. Menschen, die als arbeitslos gemeldet sind, fallen ebenso in diese Kategorie. Ebenso fallen Menschen in diese Gruppe hinein, die dem Höchststeuersatz unterliegen. Damit sind unterschiedliche Gruppen von Menschen von dieser Steuerlast erfasst. In der Regel fällt die Steuerlast aber in Abhängigkeit zur Höhe des Einkommens an. Darunter fällen die Einkommenssteuer und die Körperschaftssteuer. Es sind allerdings auch temporär auferlegte Steuern wie etwa der Solidaritätszuschlag darunter zu erfassen. Dabei handelt es sich um eine Abgabe, die im Jahre 1991 im Zuge des Mauerfalls ausverhandelt wurde. Sie wird in Abhängigkeit der Höhe des Einkommens eingehoben.

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